Strafrecht

Es bedarf großer Erfahrung im Straf- und Strafprozessrecht, um die Feinheiten einer effektiven Strafverteidigung zu beherrschen. Strafverteidigung ist nicht nur stetiger Kampf um das Recht, sondern auch Diplomatie, Strategie und Psychologie. Es geht nicht selten um riesige Schäden, um Tod und Schmerz, um zerstörte Familien und zerstörte Existenzen.

In den vergangenen 40 Jahren hat unserer Kanzlei im Durchschnitt pro Jahr fünf Verfahren wegen Tötung und versuchter Tötung bearbeitet. Daraus ergibt sich eine spezialisierte Erfahrung aus mehr als 200 Fällen, in denen Rechtsanwalt Dr. Prengel die Verteidigung vor Gericht geführt hat.

Unsere Kanzlei beschränkt sich dabei nicht auf die abstrakte Rechtsanwendung, sondern nutzt intensiv die Erkenntnisse der Psychologie, der forensischen Psychiatrie und der Spurenkunde. Zu unseren Arbeitsgebieten gehört in diesem Zusammenhang auch die Überprüfung von psychiatrisch-psychologischen Gutachten und ob die sich anbietenden testpsychologischen Untersuchungen zutreffend eingesetzt worden sind.

Strafrechtliche Angelegenheiten:

  • allgemeines Erwachsenenstrafrecht
  • allgemeines Jugendstrafrecht
  • Delikte im Bereich der Medizin (Körperverletzung, fahrlässige Tötung etc.)
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Verkehrsstrafrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Steuerstrafrecht
  • Kapitalstrafrecht (Tötungsdelikte)

 

Für mehr Informationen besuchen Sie: www.koblenzer-strafverteidiger.de

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